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Tempo 20: Beschwerden über Raser

„Vorgestern sassen wir beim Lui vom Heimetli draussen an den Tischen“, beginnt A.S. (Name der Redaktion bekannt) zu erzählen. „Da raste ein Vollblut-Rennradfahrer vorbei und schrie: Stellt doch noch einen Spielplatz auf die Strasse!“


Dabei gilt in der Begegnungszone die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Fussgänger:innen sind grundsätzlich vortrittsberechtigt. Trotzdem kommen Situationen wie die von A.S. beschriebene immer wieder vor.



Anwohner beschweren sich über das zu klein geratene Tempo 20-Schild.


So meldeten sich mehrere Leser:innen dieses Blogs bei richti.ch und schilderten ähnliche Erfahrungen: Ein Kommentarschreiber berichtet, wie er 45 Minuten bei Levi’s Bistrot zum Kaffee sass. „In dieser Zeit hatten sich an dieser Kreuzung drei Mal fast zwei Autos gegenseitig abgeschossen und 2 Fussgänger mussten zur Seite springen wegen viel zu schnellen Fahrzeugen.“ Ein anderer Kommentarschreiber auf richti.ch beobachtet „zahlreiche Velofahrer, die mit oder ohne Elektro durch die Fussgängerzone lautlos durchfräsen.“


Einige beschweren sich bei richti.ch auch über die viel zu klein geratene Tempo 20-Signalisation. Dieses sei gegenüber dem P-Schild derart klein, dass es wahrscheinlich von vielen Auto- und Velofahrern übersehen werde, befürchten sie.


Immer wieder zu hohes Tempo und Fast-Zusammenstösse: Für die Gemeinde ist indessen mit der neuen Begegnungszone alles in Ordnung. Auf Anfrage von richti.ch antwortet der zuständige Gemeinderat Renato Pfeffer: „Die Polizei führte in den vergangenen neun Monaten verschiedene Geschwindigkeitskontrollen durch. Der Anteil der gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen ist sehr gering. Von den sehr wenigen Uebertretungen waren fast 75% „nur“ 1 - 5 km/h zu schnell unterwegs. 32 km/h war die höchste gemessene Geschwindigkeit.“


Die Gemeinde sehe deshalb auch keinen Anlass zu weiteren baulichen Anpassungen. Trotzdem soll „das vereinzelt auftretende Problem des zu schnellen Ein- und Ausfahrens in und aus der Begegnungszone (zu spätes Bremsen oder zu frühes Beschleunigen“, so Renato Pfeffer, im kommenden Jahr gelöst werden: „Dann soll die Tempo 30-Zone um das RED-Projekt realisiert werden.“


Und zum Vorwurf der zu kleinen Tempo 20-Signalisation sagt Pfeffer: „Die angebrachten Signale entsprechen der Norm des Strassenverkehrsgesetzes. Wir als Gemeinde benötigen für alle Signale und Markierungen eine Bewilligung der Kantonspolizei - und diese bewilligt nur, was gesetzlich möglich ist.“ Recherchen von richti.ch haben ergeben, dass die Signalisation mit dem kleinen Tempo 20- und dem grossen P-Schild tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinde und subjektive Wahrnehmung der Passant:innen klaffen offenbar weit auseinander. Vielleicht liegt die Lösung in der Antwort eines weiteren Kommenarschreibers auf richti.ch: „Ich würde ein zeitlich beschränktes Fahrverbot begrüssen. Da könnte ich mir vorstellen, dass ab 17 Uhr bis 5 Uhr morgens ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr gilt. So könnten die Gastrogeschäfte ihre Tische und Stühle rausstellen und lediglich noch Platz für die Feuerwehrdurchfahrt lassen.

Untertags können die Autos reinfahren und somit laufen auch die Ladengeschäfte.“


Ob die Gemeinde nach den erfreulich ausgefallenen Geschwindigkeitsmessungen überhaupt Gehör für solche Vorschläge hat? Immerhin will sie demnächst in einer Befragung der Bevölkerung herausfinden, wie es um die Zufriedenheit mit der Tempo 20-Zone steht.

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